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FMA widerruft Registrierung gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz der ATIRA GmbH

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat per Bescheid mit Zustellung 10.11.2021 die Registrierung der ATIRA GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) widerrufen. Das Unternehmen hat keine hinreichenden und angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung implementiert und zahlreiche, schwerwiegende Verstöße bzw. Pflichtverletzungen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) begangen. Dem Unternehmen ist daher der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt untersagt.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43 / (0)1 / 24959-6006

+43/ (0) 676 / 88 249 516

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