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Gaz Fin

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Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28. Februar 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

Gaz Fin
04085 Kiev
Prospekt Frunze 22 OF 135
www.gazfin.com

Dieser Anbieter ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) in Österreich zu erbringen.

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