Sie befinden sich hier: 

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA stellt Behauptungen des Fachverbands Finanzdienstleister (WKO) zur Datenerhebung richtig

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA weist die in der heutigen Presseaussendung des Fachverbands für Finanzdienstleister (WKO) erhobenen Vorwürfe zur unrechtmäßigen Datenerhebung durch die FMA zurück. Die im Zuge routinemäßiger Prüfungshandlungen angeforderten Informationen entsprechen dem gesetzlichen Auftrag und der ständig geübten aufsichtsrechtlichen Praxis der FMA. Die Unternehmen wurden auf den Zweck der Erhebung und den zu Grunde liegenden gesetzlichen Auftrag der FMA hingewiesen.

Aufbauend auf Erkenntnissen und Analysen von Problemfällen vergangener Jahre und um dem Ziel der FMA, Anleger präventiv stärker zu schützen, gerecht zu werden, hat die FMA ihre Aufsicht über Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen intensiviert und verschärft. Aus diesem Grund kontrolliert die FMA anhand von Stichproben die Einhaltung bestimmter, für den Schutz der Anleger besonders bedeutsamer Bestimmungen. Im Besonderen wird auf Einzelkundenbasis etwa überprüft, ob Kundenverwaltungsprogramme der beaufsichtigen Unternehmen mit den tatsächlichen Depotständen übereinstimmen, ob Kundengelder im Sinne des WAG 2007 fließen und ob Gefahren aus komplexen – auch internationalen – Unternehmensverflechtungen vorliegen.

Die FMA weist auf die umfassenden Informationspflichten der beaufsichtigten Unternehmen im Sinne des § 91 Abs. 3 WAG 2007 und die vertrauliche Behandlung eingeholter Daten durch die FMA hin. Die vertrauliche Behandlung der Daten ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der FMA, das Amtsgeheimnis zu wahren. Eingeholt werden ausschließlich solche Daten und Informationen, welche zur Wahrnehmung einer ordnungsgemäßen und umfassenden Aufsicht durch die FMA erforderlich sind und welche gemäß § 22 WAG 2007 von den Unternehmen aufgezeichnet werden und der FMA jederzeit unverzüglich zugänglich gemacht werden müssen.

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »