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Global Pension Plan

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Gemäß § 4 Abs. 11 VAG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Versicherungsgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 01. August 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Versicherungsgeschäfte mit dem Anbieter:

Global Pension Plan

Dieser Anbieter ist nicht berechtigt konzessionspflichtige Versicherungsgeschäfte in Österreich zu erbringen.

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