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Ausfallwahrscheinlichkeit

(engl. .: Probability of Default, PD)
Gemäß Art. . 4 Abs. . 1 Nr. . 54 Verordnung (EU) Nr. . 575/2013 (CRR) ist die Ausfallwahrscheinlichkeit die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Gegenpartei im Laufe eines Jahres.