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Belegenheit (des Risikos)

Die Belegenheit eines Risikos bestimmt das anwendbare Recht des Versicherungsvertrages. So gelten etwa Fahrzeuge dort als belegen, wo sie zugelassen sind, unbewegliche Sachen gelten als dort belegen, wo sie sich befinden. Bei natürlichen Personen bestimmt der gewöhnliche Aufenthalt die Risikobelegenheit. Für juristische Personen ist der Ort der Niederlassung, auf den sich der Vertrag bezieht, maßgeblich.