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Beistandsleistungen

Darunter sind Beitragsleistungen zugunsten von Personen zu verstehen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten. Die Beistandsleistung besteht darin, dass gegen die Zahlung einer Prämie die Verpflichtung eingegangen wird, dem Begünstigten eines Beistandsvertrages in den vertraglich vorgesehenen Fällen und unter den vereinbarten Bedingungen unmittelbar Hilfe zukommen zu lassen, wenn er sich nach Eintritt eines zufälligen Ereignisses in Schwierigkeiten befindet. Die Hilfe kann in Geld- oder Materialleistungen bestehen, wobei letztere auch durch den Einsatz eigenen Personals oder Materials des Leistungserbringers erfolgen können. Nicht unter den Begriff der Beistandsleistungen fallen Wartungsleistungen und Kundendienst sowie einfache Hinweise auf Hilfe oder einfache Vermittlung einer Hilfe ohne deren Übernahme.