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Beteiligungsmeldung

Aktionäre von Unternehmen, deren Aktien an einem geregelten Markt gehandelt werden haben das Erreichen, Übersteigen oder Unterschreiten gewisser Stimmrechtsschwellen der Gesellschaft, der FMA sowie dem Börseunternehmen mitzuteilen.
Den Emittenten trifft die Pflicht, die Öffentlichkeit von der wesentlichen Veränderung der Stimmrechtsverhältnisse zu informieren.