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Erstrisikoversicherung (Versicherung auf erstes Risiko, Versicherung auf erste Gefahr)

Bei der Erstrisikoversicherung wird ein versicherter Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf einen eventuell messbaren Versicherungswert ersetzt. Eine über die Versicherungssumme hinausgehende Leistungspflicht (zweites Risiko) besteht nicht. Vorteil der Erstrisikoversicherung liegt in der einfachen Schadenregulierung, da ohne Prüfung auf Unterversicherung nur die tatsächliche Schadenhöhe ermittelt werden muss, nicht aber der Versicherungswert der unbeschädigten Sachen.