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Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Mit 1.1.2011 wurde die EBA mit Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates als Nachfolgeorganisation von CEBS als unabhängige EU-Behörde gegründet (Rechenschaftspflicht besteht gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission) und ist Teil des ESFS . Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Neben der Erarbeitung technischer Standards und Leitlinien zur Etablierung eines einheitlichen Europäischen Regelwerks für den Finanzsektor spielt die EBA eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Förderung der Angleichung der Aufsichtspraktiken. Auch untersucht EBA Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor (z.B. europaweite Stresstests). Weitere Aufgaben umfassen Nachforschungen über unzureichende Anwendung des EU-Rechts durch Aufsichtsbehörden, Entscheidungsbefugnis in Krisenfällen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Aufsichtsbehörden in grenzübergreifenden Fällen sowie die unabhängige Beratung von Europäischem Parlament, Rat und Kommission.