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Floor

Regulatorische Untergrenze für fortgeschrittene Ansätze beim Operationellen Risiko und Kreditrisiko, die sich als Prozentsatz des bisherigen Eigenmittelerfordernisses ergibt (Berechnung sh Artikel 500 CRR). Der Floor soll verhindern, dass das auf Basis von internen Modellen berechnete Eigenmittelerfordernis zu stark abfällt.