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Fondsbestimmungen

Die Fondsbestimmungen sind laut InvFG 2011 von der Kapitalanlagegesellschaft aufzustellen und regeln das Rechtsverhältnis der Anteilinhaber zur Kapitalanlagegesellschaft und zur Depotbank. Nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Kapitalanlagegesellschaft sind sie der Depotbank zur Zustimmung vorzulegen. Die Fondsbestimmungen sowie deren Änderungen bedürfen der Bewilligung der FMA (Ausnahme bei Spezialfonds). Dies gilt auch bei Immobilienfonds laut ImmoInvFG (Ausnahme bei Immobilienspezialfonds).

Inhalte der Fondsbestimmungen sind unter anderem das Veranlagungsuniversum, Vergütung der Kapitalanlagegesellschaft, Ausgabe- und Rücknahmegrundsätze, Ausschüttungsbestimmungen, etc.