Sie befinden sich hier: 

Kauf-/Rückverkaufgeschäft oder Verkauf-/Rückkaufgeschäft

Kauf-/Rückverkaufgeschäft (Buy/Sell-back-Geschäft) oder „Verkauf-/Rückkaufgeschäft“ (Sell/Buy-back-Geschäft) ist ein Geschäft, bei dem eine Gegenpartei Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte an Wertpapieren oder Waren mit der Vereinbarung kauft oder verkauft, Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte mit denselben Merkmalen zu einem bestimmten Preis zu einem zukünftigen Zeitpunkt zurückzuverkaufen bzw. zurückzukaufen; dieses Geschäft ist ein „Kauf-/Rückverkaufgeschäft“ für die Gegenpartei, die Wertpapiere, Waren oder garantierte Rechte kauft, und ein „Verkauf-/Rückkaufgeschäft“ für die Gegenpartei, die sie verkauft, wobei derartige „Kauf-/Rückverkaufgeschäfte“ oder „Verkauf-/Rückkaufgeschäfte“ weder von einer Pensionsgeschäftsvereinbarung noch von einer umgekehrten Pensionsgeschäftsvereinbarung im Sinne des Art. 3 Nummer 9 SFTR erfasst sind.