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Wertpapier- bzw. Warenleihgeschäft

Ein Geschäft, durch das eine Gegenpartei Wertpapiere oder Waren in Verbindung mit der Verpflichtung überträgt, dass die die Wertpapiere bzw. Waren entleihende Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der übertragenden Partei gleichwertige Papiere bzw. Waren zurückgibt; für die Gegenpartei, welche die Wertpapiere oder Waren überträgt, ist das ein Wertpapier- oder Warenverleihgeschäft und für die Gegenpartei, der sie übertragen werden, ein Wertpapier- oder Warenentleihgeschäft.