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Kombinierte Versicherung (verbundene Versicherung)

Mehrere versicherte Gefahren werden in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusammengefasst. Die kombinierte Versicherung stellt rechtlich einen einheitlichen Vertrag dar, die Kündigung einzelner Bereiche (ohne einvernehmliche Vertragsänderung) ist daher grundsätzlich nicht möglich. Ein Beispiel für eine kombinierte Versicherung ist etwa die Haushaltversicherung (Kombination verschiedener Sachschadenversicherungen mit Privat-Haftpflichtversicherung). Im Gegensatz dazu bestehen bei der Bündelversicherung für einzelne Risiken getrennte Verträge, die jedoch als einheitliches Versicherungsprodukt angeboten werden.