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Konzentrationsrisiko

Das Risiko möglicher nachteiliger Folgen, das sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleichartiger und verschiedenartiger Risikofaktoren oder Risikoarten ergeben kann. Hierzu zählt beispielsweise das Risiko, das aus Krediten an denselben Kunden, an eine Gruppe verbundener Kunden oder an Kunden aus derselben Region oder Branche oder an Kunden mit denselben Leistungen und Waren, aus dem Gebrauch von Kreditrisikominderungstechniken und insbesondere aus indirekten Großkrediten erwächst.

Im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 sind „sämtliche mit Risiken behafteten Engagements mit einem Ausfallpotenzial, das umfangreich genug ist, um die Solvabilität oder die Finanzlage der Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu gefährden“ als Konzentrationsrisiko definiert.