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MiFID II/MiFIR

Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) regelt spezifische Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und an die Organisation von Wertpapierfirmen. Weiters enthält die Richtlinie Vorschriften zu organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, zur Zulassung und den laufenden Pflichten der Erbringer von Datendiensten, zu den Befugnissen der zuständigen Behörden sowie Sanktionsbestimmungen bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Bestimmungen. Die neue Richtlinie ist ab 3. Jänner 2018 anzuwenden.

 

In der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), werden Anforderungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Handelstransparenzdaten und die Meldung von Geschäftsdaten an die zuständigen Behörden geregelt sowie Barrieren beseitigt, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu Clearing-Einrichtungen verhinderten. Zur Stärkung der Transparenz auf den Derivatemärkten werden zudem Regelungen eingeführt, die eine Verlagerung eines großen Teils des Derivatehandels an organisierte Handelsplätze bezwecken sowie außerdem spezifische Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf Finanzinstrumente und Derivatepositionen festgelegt. Die Verordnung gilt ab dem 3. Jänner 2018.