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Rechnungsmäßiger Überschuss

Der vorgesehene rechnungsmäßige Überschuss ist eine Zielgröße für den erwarteten Veranlagungsertrag und stellt einen wesentlichen Faktor für die Berechnung der Schwankungsrückstellung dar. Zur Erfüllung der vorgesehenen Leistungssteigerungen sollte für die VRG ein Veranlagungsertrag in Höhe des rechnungsmäßigen Überschusses erzielt werden. Wird in einem Veranlagungsjahr der rechnungsmäßige Überschuss überschritten, so wird der übersteigende Teil des Veranlagungsergebnisses der Schwankungsrückstellung gutgeschrieben. In Jahren, in denen der rechnungsmäßige Überschuss nicht erreicht wird, wird der fehlende Teil aus der Schwankungsrückstellung entnommen.