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Rechnungszins

Der Rechnungszins (der höchstzulässige Zinssatz für neue Pensionskassenverträge ist in der Rechnungsparameterverordnung der FMA festgelegt) ist jener Zinssatz, der der Kalkulation der zu erwartenden Leistungen bzw. der notwendigen Beiträge zugrunde gelegt ist und stellt somit einen vorweggenommenen Veranlagungsertrag dar. Liegt der Veranlagungsertrag für eine VRG unter dem Rechnungszins und stehen sonst keine Mittel zur Stützung des Veranlagungsergebnisses, wie z.B. die Schwankungsrückstellung, zur Verfügung, so müssen die Pensionsleistungen gekürzt werden.