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Verlustquote bei Ausfall

(engl. : loss given default, LGD)
Prozentuelle Messgröße für den erwarteten, durchschnittlichen Verlust eines Kreditinstituts je Forderung bei Ausfall dieser Forderung. Der LGD gibt das Verhältnis zwischen Forderungsverlust und ausstehendem Betrag (zum Zeitpunkt des Forderungsausfalles) an.
Beispiel: Kreditbetrag bei Ausfall 200 GE ; aus der Verwertung von Sicherheiten, bspw. Immobilien, können nach Abzug aller Kosten noch 140 GE erzielt werden. Der LGD beträgt demnach 30 %.