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Versicherte

Der aufsichtsrechtliche Begriff „Versicherte“ ist weit zu verstehen und umfasst folgende Personenkategorien (grundsätzlich unabhängig von ihrer Verbrauchereigenschaft):

  • Versicherungsnehmer (Vertragspartner des Versicherers),
  • Begünstigte in der Lebensversicherung (z.B. Begünstigte einer Betrieblichen
    Kollektivversicherung),
  • Geschädigte Dritte in der Pflichthaftpflichtversicherung (z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung),
  • Sonstige aus den Versicherungsverträgen anspruchsberechtigte Personen,
  • Personen, die einen Versicherungsvertrag abschließen wollen (Adressaten der Informationspflichten gemäß §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016).