Versicherte
Der aufsichtsrechtliche Begriff „Versicherte“ ist weit zu verstehen und umfasst folgende Personenkategorien (grundsätzlich unabhängig von ihrer Verbrauchereigenschaft):
- Versicherungsnehmer (Vertragspartner des Versicherers),
- Begünstigte in der Lebensversicherung (z.B. Begünstigte einer Betrieblichen
Kollektivversicherung), - Geschädigte Dritte in der Pflichthaftpflichtversicherung (z.B. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung),
- Sonstige aus den Versicherungsverträgen anspruchsberechtigte Personen,
- Personen, die einen Versicherungsvertrag abschließen wollen (Adressaten der Informationspflichten gemäß §§ 252 ff Versicherungsaufsichtsgesetz 2016).