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Versicherungsmathematische Funktion

Die versicherungsmathematische Funktion stellt eine der vier Governancefunktionen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dem Aufsichtssystem Solvency II unterliegen, dar. Sie ist mit den folgenden Aufgaben betraut:

  1. Koordinierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016),
  2. Gewährleistung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und Basismodelle und der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 getroffenen Annahmen,
  3. Bewertung der Hinlänglichkeit und der Qualität der Daten, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 zugrunde gelegt werden,
  4. Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten,
  5. Information des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016,
  6. Überwachung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 im Anwendungsbereich des § 164 VAG 2016,
  7. Abgabe einer Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik und über die Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen und
  8. Mitwirkung bei der wirksamen Umsetzung des Risikomanagement-Systems gemäß § 110 VAG 2016, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen, die der Berechnung der Solvenz- und Mindestkapitalanforderung zugrunde liegen, und bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung gemäß § 111 VAG 2016.