Versicherungsmathematische Funktion
Die versicherungsmathematische Funktion stellt eine der vier Governancefunktionen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die dem Aufsichtssystem Solvency II unterliegen, dar. Sie ist mit den folgenden Aufgaben betraut:
- Koordinierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016),
- Gewährleistung der Angemessenheit der verwendeten Methoden und Basismodelle und der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 getroffenen Annahmen,
- Bewertung der Hinlänglichkeit und der Qualität der Daten, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 zugrunde gelegt werden,
- Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten,
- Information des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016,
- Überwachung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks VAG 2016 im Anwendungsbereich des § 164 VAG 2016,
- Abgabe einer Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik und über die Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen und
- Mitwirkung bei der wirksamen Umsetzung des Risikomanagement-Systems gemäß § 110 VAG 2016, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen, die der Berechnung der Solvenz- und Mindestkapitalanforderung zugrunde liegen, und bei der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung gemäß § 111 VAG 2016.