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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Unter einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit versteht man einen Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreibt. Ein VVaG bedarf zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Österreich einer Konzession der FMA.