Versicherungsperiode
Entsprechend § 9 Versicherungsvertragsgesetz gilt als Versicherungsperiode, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
Entsprechend § 9 Versicherungsvertragsgesetz gilt als Versicherungsperiode, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.