Sie befinden sich hier: 

Zweckgesellschaft

(engl.: special purpose entity, SPE; Synonym: special purpose vehicle, SPV)
Ein Unternehmen, Treuhänder oder eine andere Einheit, die für einen bestimmten Zweck errichtet wurde, deren Aktivitäten allein auf den Auftrag der Zweckgesellschaft begrenzt sind und deren Struktur darauf abzielt, die Zweckgesellschaft vom Ausfallrisiko des Originators oder des Verkäufers der Positionen zu trennen. Zweckgesellschaften werden in der Regel als Finanzierungsvehikel benutzt, indem Forderungen an ein Treuhandvermögen oder eine ähnliche Einheit verkauft und bar oder durch Übertragung anderer Vermögenswerte bezahlt werden, die durch von dem Treuhandvermögen emittierte Schuldverschreibungen finanziert werden.

Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wird als Zweckgesellschaft ein Unternehmen bezeichnet, das kein bestehendes Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ist und Risiken von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen übernimmt, wobei es diese Risiken vollständig über die Emission von Schuldtiteln oder einen anderen Finanzierungsmechanismus absichert, bei denen die Rückzahlungsansprüche der Kapitalgeber über solche Schuldtitel oder einen Finanzierungsmechanismus gegenüber den Rückversicherungsverpflichtungen des Unternehmens nachrangig sind.