Wenn eine Bank in finanzielle Turbulenzen gerät, schützt die Einlagensicherung die Kontoinhaber:innen. Anlässlich des Weltspartags am 31. Oktober erklärt die FMA-Reihe für Verbraucher:innen „Reden wir über Geld“, wie dieser Schutzmechanismus funktioniert.
Alle Banken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind verpflichtet, Mitglied eines Einlagensicherungssystems zu sein. In dieses müssen sie regelmäßig einzahlen, damit das System für den Sicherungsfall gerüstet ist.
Ein Sicherungsfall tritt ein, wenn über eine Bank der Konkurs eröffnet, die Geschäftsaufsicht angeordnet oder behördlich eine Zahlungseinstellung verfügt wird. Gesichert sind Zahlungsverkehrskonten (also etwa Girokonten, Studentenkonten, Pensionskonten), Sparbücher und Sparkonten, Wertpapier-Verrechnungskonten und Bausparverträge.
Die Einlage samt aufgelaufener Zinsen ist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und Bank abgesichert. In bestimmten Fällen gilt für höchstens 12 Monate eine erhöhte Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 500.000 Euro, etwa bei Guthaben aus dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie oder aus einer Abfertigungsauszahlung. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen. Dazu muss der Sicherungseinrichtung ein Konto bekannt gegeben werden, ein Antrag ist aber in der Regel nicht erforderlich.
Link zu „Reden wir über Geld“
Interessierte Sparer:innen und Anleger:innen finden die aktuelle Ausgabe von „Reden wir über Geld“ zum Download auf der Website der FMA unter dem Link: redenwiruebergeld.fma.gv.at/helm-und-gurt-fuers-geld
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Informationen zu konkreten Einlagensicherungsfällen sind bei der Einlagensicherung Austria erhältlich: einlagensicherung.at
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