Ich habe jetzt, aufgrund der COVID-19 Krise, Probleme meine Kreditraten zu zahlen. Was soll ich tun? Welche Lösung könnte ich mit meinem Kreditgeber vereinbaren?

Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten Sie möglichst rasch handeln, denn jetzt gilt es zusätzliche hohe Kosten zu vermeiden! Suchen Sie bitte so schnell als möglich das Gespräch mit Ihrem Kreditgeber (Bank, Leasinggesellschaft, Kreditkartenfirma…)! Am besten ist es, wenn Sie sich schon vor einem Zahlungsausfall bei ihrem Kreditgeber melden. Nur durch eine gemeinsame Vereinbarung mit diesem können Sie erhebliche Mehrkosten, wie hohe Verzugszinsen und teure Mahnspesen, vermeiden.

Es gibt einige Möglichkeiten, die Sie mit Ihrem Kreditgeber vereinbaren können:

So kann z.B. eine Stundung von einer oder mehreren Kreditraten vereinbart werden. Das bedeutet, dass die Fälligkeit einer oder mehrerer Raten aufgeschoben wird und diese Raten erst zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen sind. Dadurch kann eine kurzfristig schwierige finanzielle Situation überbrückt werden. 

Es kann aber auch eine Reduktion der Kreditraten bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit des Kredites vereinbart werden.

Auch kann die Umwandlung des Überziehungsrahmens am Girokonto in einen billigeren Abstattungskredit vereinbart werden.

Die heimischen Bausparkassen sind bereits tätig geworden und bieten Kunden in finanziellen Schwierigkeiten an, dass Bauspardarlehen gestundet werden. So gibt beispielsweise eine große Bausparkasse ihren Kunden die Möglichkeit, die Tilgungen für bis zu sechs Monate auszusetzen und in diesem Zeitraum nur die Darlehenszinsen zu zahlen.

Ganz egal welche Maßnahme für Sie passend erscheint, Ihr Kreditgeber hat sie jedenfalls über alle finanziellen Folgen die sich daraus ergeben aufzuklären, ohne dafür Gebühren zu verrechnen.

Sollten Sie in eine Schuldensituation gelangen aus der Sie keinen Ausweg mehr sehen, so wenden Sie sich bitte rasch an eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle (in Wien: www.schuldnerberatung-wien.at). Auch die Arbeiterkammern Österreich, www.arbeiterkammer.at, beraten bei weiteren Fragen zu diesem Themenkreis.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat in Ihrer Stellungnahme vom 25. März 2020 klargestellt, dass sie die flexible Nutzung regulatorischer Spielräume unterstützt, sie jedoch keinen Spielraum beim Verbraucherschutz offenlässt. Die Kreditgeber haben im besten Interesse der Verbraucher zu handeln und kostenlos sicherzustellen, dass die Kreditnehmer alle Folgen etwaiger getroffenen Maßnahmen überblicken und verstehen können. Ebenso dürfen sich die Maßnahmen in keiner Weise negativ auf die Bonitätsbewertung (credit rating) des Kreditnehmers auswirken.

!ACHTUNG! Größte Vorsicht ist bei Kredithaien oder sogenannten Finanzsanierungsunternehmen geboten. Leider werden gutgläubige Konsumenten sehr häufig Opfer von unseriösen Anbietern im Internet. Eine besonders häufige Betrugsmasche in diesem Zusammenhang ist der sogenannte „Vorschussbetrug“. Hier verlangt ein Kreditermittler vorab Bearbeitungsgebühren, zum Beispiel für Bonitätsprüfung etc. Beim Vorschussbetrug ist das überwiesene Geld verloren und Sie bekommen auch keinen Kredit.