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Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 und 2 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. Juli 2009 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

IntraTech Capital
Place Mozart
2 Bis Avenue
Durante 06000 Nice
France
Phone: +33 4 89 83 04 20
Fax: +33 4 89 83 02 40
contactus(at)intratechcapital.com
services(at)intratechcapital.com
www.intratechcapital.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Es ist ihm weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet.

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