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FMA untersagt Vertrieb von Alpha Prime Fund Ltd.

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 InvFG, BGBl Nr. 532/1993, idgF, der weitere Vertrieb der Kapitalanlagefondsanteile an nachstehendem ausländischen Fonds in Österreich per 22.06.2009 untersagt wurde, da die Voraussetzungen des § 25 Z 1 InvFG (Benennung eines Repräsentanten) und § 25 Z 3 InvFG (Benennung einer Zahlstelle) weggefallen sind:

Alpha Prime Fund Ltd.

Gemäß § 31 Abs. 2 InvFG ordnet die FMA an, dass die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus diesem Bundesgesetz ergeben, entweder mit Abschluss eines allfälligen Liquidationsverfahrens oder zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Einbringung einer Vertriebsanzeige gemäß § 30 InvFG enden.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106 24
+43/(0)676/882 49 516

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