Erste Asset Management GmbH
Die Erste Asset Management GmbH wurde als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 berechtigt.
Der Erste Asset Management GmbH wurde die zusätzliche Konzession zur Erbringung der Nebendienstleistung der Verwahrung und technischen Verwaltung von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen erteilt.