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Konzessionserteilung

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Mit Bescheid vom 1. März 2019 wurde der CONVEX Experts GmbH (FN 476763y) die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 erteilt. Sie ist antragsgemäß mit Wirkung vom 1. Juni 2019 zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung, der Portfolioverwaltung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis d, h und i WAG 2018 berechtigt.

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