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Konzessionserteilung Innfoliolytix GmbH

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Mit Bescheid vom 07.12.2023 wurde der Innfoliolytix GmbH (FN 515779z), die Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) erteilt. Sie ist mit rückwirkendem Beitritt zur Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen GmbH (AeW) per 17.01.2024 zur gewerblichen Erbringung nachstehender Wertpapierdienstleistungen

–             Anlageberatung (§ 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018),

–             Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden (§ 3 Abs 2 Z 2 WAG 2018) und

–             Annahme und Übermittlung von Aufträgen  (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2018),

in Bezug auf folgende Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 WAG 2018

–             übertragbare Wertpapiere (lit. a),

–             Geldmarktinstrumente (lit. b),

–             Fondsanteile (lit. c),

–             Finanzderivate (lit. d),

–             Warenderivate (lit. e),

–             Warenderivate (lit. f),

–             Warenderivate (lit. g),

–             finanzielle Differenzgeschäfte (lit. i),

–             sonstige Derivate (lit. j)

berechtigt.

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