Der INVEST-CON Finanzconsulting GmbH (FN 235116i) wurde mit Bescheid vom 30.12.2025 die Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 4 WAG 2018 erteilt. Zug um Zug gegen die Erteilung einer Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist die bestehende Konzession als Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG 2018 infolge Zurücklegung erloschen. Mit dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung am 16.03.2026 ist die INVEST-CON Finanzconsulting GmbH zur gewerblichen Erbringung der Anlageberatung sowie der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a und c WAG 2018 berechtigt.