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MAR (VO (EU) Nr. 596/2014)

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Folgende Bestimmungen sind mit 03.07.2016 in Kraft getreten: Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die FMA möchte in Zusammenhang mit der Anwendbarkeit der MAR (VO (EU) Nr. 596/2014) mit 3. Juli 2016 insbesondere auf folgende Punkte hinweisen:

Directors‘ Dealings

  • Ab dem 03. Juli 2016 veröffentlicht nicht mehr die FMA sondern der Emittent die Directors‘ Dealings Meldungen.
  • Bei juristischen Personen / Treuhand / Personengesellschaften iSd Art 3 Abs 1 Z 26 lit d MAR kommt es ab dem 03.07.2016 nicht mehr darauf an, ob das Geschäft der Führungsperson einen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil (idR bei 50% Beteiligung / Stimmrechte / Gewinnzurechnung) bringt.

 

Formulare / Insiderliste

Die FMA bietet ab sofort Formulare für Meldungen gemäß Art 16 und 19 MAR zum Download an bzw. stellt die Insiderliste gemäß Art. 18 MAR im Excel-Format zum Download zur Verfügung:

Suspicious Transaction Reports (STOR) – Art 16 MAR
Directors‘ Dealings – Art 19 MAR
Insiderliste – Art 18 MAR

Zum Directors‘ Dealings Formulars nach Art 19 MAR finden Sie zusätzlich eine Anleitung
zur Befüllung dieses Formulars.

 

Übersichtsliste der europäischen Rechtsakte

Die Europäische Kommission hat eine Übersichtsliste der europäischen Rechtsakte veröffentlicht, die auf der MAR beruhen  (http://ec.europa.eu/finance/securities/abuse/index_de.htm) Den Überblick über die erlassenen RTS/ITS finden Sie auf der rechten Seite. Zuletzt wurden folgende Rechtsakte veröffentlicht:

 

Weiters wurde die BenchmarkVO mittlerweile auch veröffentlicht, die in Art 56 die MAR abändert. Dabei werden für Directors‘ Dealings insbesondere Schwellenwerte für OGAW/Baskets/Indizes eingeführt, unterhalb derer keine Meldepflicht besteht.

 

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