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Neue gesetzliche Regeln für Zahlungsdienste stärken die Rechte der Verbraucher und erweitern die Kompetenzen und Aufgaben der FMA

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Mit 1. November 2009 tritt in Österreich das „Zahlungsdienstegesetz“ (ZaDiG) in Kraft, das in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen wie etwa Überweisungen, Kreditkartenzahlungen und Bezahlen mit dem Mobiltelefon europaweit einheitlich regelt. So sind beispielsweise elektronisch eingeleitete Überweisungen in Euro ab 2012 spätestens bis zum nächsten Arbeitstag abzuwickeln. Überwiesene Beträge sind dem Empfänger auf dessen Konto unverzüglich Wert zu stellen. Des Weiteren sieht das ZaDiG umfassende Informationspflichten wie etwa die Offenlegung aller anfallenden Gebühren sowie klare Haftungsregeln vor. Als konzessionspflichtige Zahlungsdienste sind das „Ein- und Auszahlungsgeschäft“, das „Lastschriften-, Zahlungskarten- und das Überweisungsgeschäft“, das „Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung“, das „Zahlungsinstrumentegeschäft, das „Finanztransfergeschäft“ sowie das „digitalisierte Zahlungsgeschäft“ gesetzlich normiert.

Neben Kreditinstituten, E-Geldinstituten, Oesterreichischer Nationalbank sowie Bund und Ländern im Rahmen der Hoheitsverwaltung dürfen nun auch sogenannte „Zahlungsinstitute“ diese bisher allein Kreditinstituten vorbehaltenen Finanzdienstleistungen anbieten. Sie bedürfen dazu einer Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA oder einer entsprechenden Bewilligung einer Aufsichtsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates. Die aufsichtsbehördlichen Anforderungen an Zahlungsinstitute sind insbesondere in Bezug auf Eigenmittelausstattung, Risikomanagement, Geschäftsleiterbefähigung und Meldewesen an jene bei Banken angelehnt.

„Das `Zahlungsdienstegesetz´ erweitert die Kompetenzen und Aufgaben der FMA und somit auch die Anforderungen an die Aufsicht „, so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil: „Wir stellen uns dieser Herausforderung gerne, da dadurch die Rechte der Verbraucher gestärkt, innereuropäische Überweisungen schneller und kostengünstiger gemacht werden und wir einen Beitrag  zu einem effizienten und einheitlichen Europäischen Zahlungsraum leisten“.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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