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Neuerungen bei EuVECA und EuSEF

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Im Rahmen der Kapitalmarktunion werden die EuVECA-Verordnung und die EuSEF-Verordnung novelliert, um diesen AIF-Formen einen breiteren Zugang zum Kapitalmarkt zu eröffnen. Das Ziel ist es insbesondere, die KMU und Sozialen Unternehmen in Europa zu fördern, indem man ausreichend kapitalisierte EuVECA und EuSEF ermöglicht.

Die Novelle dieser beiden Verordnungen wird am 1. März 2018 in Kraft treten und umfasst folgende wesentlichen Änderungen:

  • Konzessionierte AIFM dürfen auch EuVECA und EuSEF (grenzüberschreitend) auflegen und vertreiben.
  • Registrierte AIFM dürfen EuVECA und EuSEF in ihrem Heimatmitgliedstaat auflegen und grenzüberschreitend vertreiben.
  • Registrierte EuVECA- und EuSEF-Verwalter erhalten klare Vorgaben betreffend Anfangskapital und Eigenmittel.
  • Erweiterung des Investitionsuniversums für EuVECA (Definition KMU; Voraussetzun­gen der qualifizierten Portfoliounternehmen müssen nur bei Erstinvestition vorliegen)

Derzeit sind in Österreich sechs AIFM als EuVECA-Manager registriert. Sie verwalten in Summe fünf inländische EuVECA-Fonds. Überdies sind zum Stichtag 31.10.2017 insgesamt 57 ausländische EuVECA sowie zwei ausländische EuSEF zum Vertrieb in Österreich zugelassen.