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Rege Emissionstätigkeit von gedeckten Schuldverschreibungen nach dem neuen Pfandbriefgesetz: fast € 32 Mrd. in nur eineinhalb Jahren

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Der österreichische Pfandbriefmarkt entwickelt sich sehr dynamisch. Seit dem Inkrafttreten des neuen Pfandbriefgesetzes (PfandBG)[1] mit 8. Juli 2022 wurden bis Ende 2023 insgesamt 153 Emissionen mit einem Gesamtvolumen von € 28,88 Mrd. begeben; davon € 6,95 Mrd. im 2. Halbjahr 2022, € 21,93 Mrd. im Gesamtjahr 2023. Und allein im Jänner des heurigen Jahres kamen bereits acht Emissionen mit einem Gesamtvolumen von € 3,08 Mrd. hinzu. Bisher haben 26 Kreditinstitute bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA eine Bewilligung für ein Programm zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen unter den Regeln des neuen Pfandbriefgesetzes beantragt. Insgesamt wurden 41 derartige Programme bewilligt, 25 für die Emission von Hypothekarbriefen, 16 für die Emission öffentlicher Pfandbriefe.  Damit wurde bereits fast allen Banken, die über eine Konzession gemäß § 1 Z 9 BWG (Wertpapieremissionsgeschäft) verfügen und in der Vergangenheit aktiv emittiert haben, eine Programmbewilligung erteilt.

„Die Emissionstätigkeit für gedeckte Schuldverschreibungen nach dem neuen Pfandbriefgesetz ist erfreulich rege und dynamisch, und zwar sowohl bei Hypothekenpfandbriefen als auch bei öffentlichen Pfandbriefen,“ so der Vorstand der FMA , Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Dynamik das ganze Jahr 2024 anhalten wird.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43 (0)676 88 249 516

+43 (0)1 249 59 – 6006

[email protected]


[1]Das neue PfandBG hat die „Covered Bonds“-Richtlinie der EU umgesetzt: „Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU)“.

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