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New York Commerce & Industry Inc.

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Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG (Einlagengeschäft) und § 1 Abs 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft)) sowie zu deren Vermittlung (§ 1 Abs 1 Z 18 BWG) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. Juni 2008 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

New York Commerce & Industry Inc.
mit angeblichem Geschäftssitz in
391 N.W. 179th Avenue
Aloha, Oregon 97006
USA

Dieser Anbieter besitzt weder eine Konzession der FMA noch eine Gewerbeberechtigung zur Vornahme und Vermittlung bestimmter Bankgeschäfte. Es ist ihm daher weder die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) gestattet noch den Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) vorzunehmen. Auch ist der Anbieter weder zur Vermittlung von Einlagengeschäften – ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung – noch von Kreditgeschäften – ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten – berechtigt.

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