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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA genehmigt die Übernahme der Constantia Privatbank AG durch Bankenkonsortium

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute, 31. Oktober 2008, die Übernahme der Constantia Privatbank AG durch ein Konsortium österreichischer Banken genehmigt. Dieses Konsortium besteht aus „UniCredit Bank Austria AG“, „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen Zentralbank AG“, „Österreichische Volksbanken AG“ und „BAWAG-P.S.K. AG“.

Gemäß § 20 Abs 1 Bankwesengesetz hat jeder, der beabsichtigt eine „qualifizierte Beteiligungen an einem Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten“, dies zuvor der FMA anzuzeigen. Diese Anzeige erfolgte mit 24. Oktober 2008. Die FMA hat innerhalb von drei Monaten die beabsichtigte Beteiligung zu untersagen, wenn die in § 5 Abs 1 Z 3 bis 4a BWG genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Die FMA hat der Zweckgesellschaft, über die die fünf Banken die Übernahme der Constantia Privatbank AG technisch abwickeln, heute mitgeteilt, dass dieser der Erwerb der Beteiligung an der Constantia Privatbank AG nicht untersagt wird. Weiters wurden den fünf Banken die erforderlichen Bewilligungen nach § 21 Abs 1 Z 2 BWG erteilt.