Anlageverhalten

Anlageverhalten zu Stresstests Pensionskassen
Seit Umsetzung der Richtlinie 2003/41/EG zur Einrichtung der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (IORP I) gilt in Österreich das Prudent Person Prinzip für die Kapitalveranlagung der Pensionskassen (PK). Das im angloamerikanischen Raum vorherrschende, aber auch von anderen Ländern mit wirtschaftlich bedeutsamen privaten Altersvorsorgesystemen angewandte Regulierungsprinzip sieht weitgehend einen Verhaltensstandard anstatt quantitativer Grenzen für einzelne Anlageklassen vor.
Dieses allgemeine Vorsichtsprinzip umfasst gemäß Pensionskassengesetz folgende Grundsätze:
- Vermögenswerte sind zum größtmöglichen Nutzen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (AWB und LB) zu veranlagen;
- im Falle eines möglichen Interessenskonfliktes haben die Veranlagungsentscheidungen einzig und allein im Interesse der AWB und LB zu erfolgen;
- Vermögenswerte sind so zu veranlagen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) zugeordneten Vermögens insgesamt gewährleistet sind;
- Vermögenswerte sind nach Art und Dauer in einer den erwarteten künftigen Altersversorgungsleistungen entsprechenden Weise zu veranlagen;
- Wertpapiere müssen vorrangig an einem geregelten Markt notiert oder gehandelt werden;
- Derivate dürfen nur zur Absicherung oder Erleichterung einer effizienten Portfolioverwaltung erworben werden;
- Vermögenswerte sind in angemessener Weise zu streuen und eine Risikokonzentration ist zu vermeiden; der Erwerb von Vermögenswerten ein und desselben Ausstellers oder von Ausstellern, die derselben Unternehmensgruppe angehören, darf nicht zu einer übermäßigen Risikokonzentration führen.
In den letzten Jahren haben die PK die Asset Allokation zu Anleihen reduziert. Insbesondere die betrieblichen PK haben die Allokation zu Anleihen zugunsten von Aktien bzw. sonstigen Vermögenswerten angepasst.

In Q4 2023 als rückläufiges Wirtschaftswachstum und Einkaufsmanager-Index auf eine Rezession der Eurozone hinwiesen, haben die PK-Fonds Staatsanleihen verkauft. Diese wurden durch Zukäufe im Jahr 2024 wieder kompensiert und überstiegen sogar das abgereifte Volumen. Gleichzeitig und nach dem Zinsanstieg sind insbesondere die überbetrieblichen Pensionskassen seit Q3 2022 Netto-Käufer von Unternehmensanleihen. Das Anlageverhalten bei Anleihen unterscheidet sich von jenem der Versicherungsunternehmen, welche seit 2023 Unternehmensanleihen reduziert haben.

