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Pollia Ventures

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Gemäß § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im Internet, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 WAG 2007) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2. September 2008 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen mit dem Anbieter:

Pollia Ventures
mit angeblichem Geschäftssitz in
34/1, Parc d’Activité Syrdall
L-5365 Munsbach
Luxembourg
Tel: +352 2461 1041
Fax: +352 2461 1042
www.polliaventures.com

Dieser Anbieter besitzt keine Konzession der FMA zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Es ist ihm daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, noch die Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gestattet. Auch ist der Anbieter zur Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, nicht berechtigt.

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