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„Reden wir über Geld“: Goldsparpläne – Sie interessieren sich für Gold oder Goldsparpläne und fragen sich, was Sie dazu wissen müssen?

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert Konsumentinnen und Konsumenten in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld“ über das Thema Gold und Goldsparpläne und weist darauf hin auf welche Risiken bei Investments in Gold zu achten ist.

Gold kann grundsätzlich entweder physisch oder verbrieft als Wertpapier erworben werden. Die FMA rät Konsumentinnen und Konsumenten, bei der Wahl des Vertragspartners ganz genau darauf zu achten, ob derjenige über die im konkreten Fall erforderliche Berechtigung verfügt: Findet keine Anlageberatung statt darf physisches Gold mit einer Handelsgewerbeberechtigung vertrieben werden, für Goldkauf zur Vermögensbildung („Goldsparplan“) ist eine Gewerbeberechtigung zur gewerblichen Vermögensberatung erforderlich. Anders als in diesen beiden Fällen unterliegt der Vertrieb von Gold, das als Wertpapier verbrieft ist, der Aufsicht der FMA – in diesem Fall rät die FMA dazu jedenfalls die Unternehmensdatenbank sowie die Vermittlerabfrage unter www.fma.gv.at zu nutzen.

Im Hinblick auf die Risiken macht die FMA insbesondere darauf aufmerksam, dass der Goldpreis historisch hohen Preisschwankungen unterliegt, und der Handel von Gold in US-Dollar erfolgt. Anleger tragen somit sowohl das Goldpreis- als auch das Wechselkursrisiko. Außerdem sollten sich Anleger vor einer Investitionsentscheidung die Frage nach der Handelbarkeit des Produkts stellen – üblicherweise lässt sich ein Edelmetallsparplan nicht so rasch verkaufen wie beispielsweise ein Wertpapier an der Börse. Auch Gebühren und Vermittlerprovisionen sollten vor einer Investition unbedingt mitkalkuliert werden, da diese eine Wertsteigerung des Goldes sonst vollständig konsumieren können.

Hier gelangen Sie zum Artikel über Gold und Goldsparpläne.

Rückfragehinweis für Journalisten:

MMag. Annemarie Bauer, Bakk.

+43 / (0)1 / 24959-6007