Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG eine Geldstrafe von 791.000 Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG) im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbankbeziehung, die die Durchführung von Treuhandveranlagungen und die Ausführung von Zahlungen umfasst hat. Die Hypo Vorarlberg Bank AG hat zum einen keine ausreichenden Informationen und Nachweise über die Herkunft der auf den Veranlagungskonten veranlagten Gelder eingeholt und andererseits die Zahlungsverkehrskonten keiner risikobasierten kontinuierlichen Überwachung unterzogen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.