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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen verantwortliche Personen der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG wegen eines Verstoßes gegen das AIFMG

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen verantwortliche Personen der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG mittels Straferkenntnissen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verhängt. Die Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG hat im Rahmen ihrer Tätigkeit als Verwahrstelle im Hinblick auf zwei Immobilienfonds gegen die Pflichten zur Überwachung der Cashflows gemäß § 19 Abs. 7 AIFMG verstoßen. Diese Überwachung soll die ordnungsgemäße Durchführung der Cashflows gewährleisten und sicherstellen, dass sämtliche Zahlungen von Anlegern bei der Zeichnung von Fondsanteilen geleistet und die gesamten Geldmittel des Fonds tatsächlich auf einem Geldkonto verbucht werden. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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