Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 29.4.2024 die Verschmelzung der Wertpapierfirma Raiffeisen Salzburg Invest GmbH (als übertragende Gesellschaft), FN 133117k, mit der Verwaltungsgesellschaft Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. (als übernehmende Gesellschaft), FN 83517w, bewilligt.
Die Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch erfolgte am 3.9.2024. Durch die mit der Verschmelzung einhergehende Löschung der Raiffeisen Salzburg Invest GmbH ist auch die Konzession des Unternehmens erloschen. Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. verfügt als Verwaltungsgesellschaft über eine Zusatzkonzession gemäß Paragraf 5 Absatz 1 Zeile 3 Investmentfondsgesetz 2011 (§ 5 Abs. 1 Z. 3 InvFG 2011), die sie zur Portfolioverwaltung gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Zeile 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018) berechtigt.