Sie befinden sich hier: 

Solomon & Kendrick

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 03.11.2018 teilt die FMA daher mit, dass

Solomon & Kendrick

mit angeblichem Sitz in

18-24, 3rd Floor

Ghegastraße 3

1030 Wien

Tel: +43 720 815 422, +43 720 815 499

[email protected], [email protected]

www.solomonandkendrick.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.