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StormGain LLC – Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung

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Hinsichtlich der StormGain LLC wurde am 11.11.2021 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

StormGain LLC hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 11.11.2021 gestellt.

Mit Bescheid vom 02.03.2022 hat die FMA die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung festgestellt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Der Bescheid ist daher rechtskräftig.