Sie befinden sich hier: 

STS-Verbriefungen Verordnung

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die STS-Verbriefungen VO (STS-VO), einer der Eckpunkte der Kapitalmarktunion, etabliert einen generellen Rahmen für Verbriefungen sowie einen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte (simple, transparent and standardised, STS) Verbriefungen.

Verbriefungen sind Cash-Flow Transaktionen, durch die das mit einer Risikoposition oder einem Pool von Risikopositionen verbundene Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird. Damit können diese Kreditforderungen handelbar gemacht werden. Basierend auf Markdaten von AFME (Association for Financial Markets in Europe, „Securitisation Data Report– Q2 2020“) verzeichneten europäische Verbriefungen per Jahresende 2019 ein aushaftendes Volumen von 1.155 Mrd. EUR. Ein Großteil (55%) dieses Volumens entfällt auf Verbriefungen von Hypothekarkrediten. Bedingt durch Covid-19 war das Emissionsvolumen europäischer Verbriefungen im zweiten Quartal 2020 mit 49,2 Mrd. EUR stark rückläufig und stellt einen der niedrigsten Werte seit der globalen Finanzkrise 2008/2009 dar. Marktdaten zu europäischen Verbriefungen sind nicht zuletzt durch die hohe Anzahl privater Transaktionen derzeit noch mit hoher Unsicherheit behaftet, allerdings stehen durch die Transparenzanforderungen der STS-VO künftig ein verbessertes, einheitliches Meldeschema und dadurch vergleichbare Marktdaten zur Verfügung.

Mit 23. September 2020 treten insgesamt 7 Durchführungsverordnungen zur STS-VO in Kraft. Die technischen Standards zu den Transparenzanforderungen der STS-VO werden die Registrierung von Verbriefungsregistern unter der Aufsicht von ESMA erlauben. Bis ein erstes Verbriefungsregister zugelassen ist, müssen weiterhin die relevanten Informationen betreffend die jeweilige Verbriefung mittels geeigneter Webseiten veröffentlicht werden. Meldungen haben ab dem Stichtag 23. September 2020 mittels der neuen Meldebögen im XML-Format zu erfolgen. Mit den technischen Standards wird ein wesentlicher Schritt zur Standardisierung der Transparenzanforderungen und damit hin zu einem effizienteren Verbriefungsmarkt gesetzt.

Folgende 7 Durchführungsverordnungen zur STS-VO treten mit 23. September in Kraft:

Technische Standards zur Offenlegungsverpflichtung unter der STS-VO:

Technische Standards zur STS-Notifizierung unter der STS-VO:

Technische Standards in Bezug auf Transaktionsregister unter der STS-VO:

Vorheriger News-Eintrag: «
Nächster News-Eintrag: »