Die FMA kann gemäß § 14 Abs. 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Anhaltspunkte dafür, dass die
The CR Sports Consulting GmbH mit Hauptsitz in
Am Kahlenberg 3/410
1190 Wien
mehrere Wertpapiere in Form von qualifiziert nachrangigen Umsatzgenussrechten auf ihrer Website https://the-sports-museum.io/marketplace öffentlich in Österreich anbietet, ohne einen gemäß § 12 KMG 2019 iVm Art. 3 VO (EU) 2017/1129 veröffentlichten Wertpapierprospekt.
Ergänzung vom 16.04.2024:
Mit dem Bescheid der FMA vom 11.04.2024 wurde der The CR Sports Consulting GmbH aufgetragen, die prospektlosen öffentlichen Angebote von Wertpapieren in Form von qualifiziert nachrangigen Umsatzgenussrechten gemäß § 14 Abs. 1 Z 6 KMG 2019 zu unterlassen. Für weitere Informationen siehe: https://www.fma.gv.at/the-cr-sports-consulting-gmbh-2/