Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Rath Aktiengesellschaft wegen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Rath Aktiengesellschaft wegen des Verstoßes gegen das BörseG 2018 durch die verspätete Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung einer Person, welche die 4%-Grenze für Beteiligungen überschritten hat, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 110.000 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 24.04.2024

Die Rath Aktiengesellschaft hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.

Vorheriger News-Eintrag: «